Mitschnitt-Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Juli 2015 zu den Themen:
- Gutachterauswahl
- Themenstellung Gemeinderatsbeschluss
- Veränderung der Themenstellung durch die Verwaltung
- Informationsversorgung der Beteiligten
Zusammengestellt von Katrin von Wasenstein
Kontrollgelesen von Susi Baumann und Thomas Brogge
Oberbürgermeister Uli Burchardt:
„Richtig ist, ich habe dem Aufsichtsrat versprochen…
…mich im Gemeinderat dafür zu verwenden, dass wir ein Gutachten zugunsten des Flugplatzes in Auftrag geben, das haben wir auch so beschlossen…“
„…weil wir haben eins pro und haben schon eins kontra auf dem Tisch – also wollen wir eins das explizit aus Flughafensicht stammt…“
„explizit aus Flughafensicht“
Macht unser OB doch sehr überzeugend – oder? Abwarten!
„Die Frage wurde, ich glaube aus dem Kreis der Gesellschafter aufgeworfen, warum dieser Gutachter und nicht ein anderer beauftragt wurde.
Und was ich sagen wollte, wir haben es den Gesellschaftern schon einmal mitgeteilt.
Frau Klose, wenn sie es aus dem Stand sagen können, sagen sie’s, sonst machen wir das schriftlich.“
STOP: Stimmt so nicht!
Wurde den Gesellschafter nicht mitgeteilt. Auf die schriftliche Begründung wird bereits seit 6 (!) Wochen gewartet.
Anmerkung: Eine gut organisierte Verwaltung erstellt eine solche Entscheidungsbegründung digital und versendet diese mit sehr geringem Aufwand.
Es folgt die Weitergabe der Frage nach dem Vergabeverfahren – gerichtet an Frau Klose (Leiterin des Amtes Stadtplanung und Umwelt).
„Es ist ganz einfach. Wie im Prinzip bei jedem Vergabeverfahren haben wir verschiedene Gutachter aufgefordert, da sind auch Vorschläge quasi der Flughafengesellschaft mit eingeflossen und das wirtschaftlichste Angebot, wie üblich, ist ausgewählt worden.“
STOP: Stimmt so nicht!
Die Verwaltung hat „ihren“ Gutachter ausgewählt und nur der hat die Sachstandsbeschreibung der Verwaltung erhalten. Die anderen beiden Gutachter haben sie nicht erhalten und konnten demnach auch kein kongruentes Angebot abliefern.
Dumme Frage: Wie kann der „billigste“ bestimmt werden, wenn nur einer ausgewählt wurde?
SORRY Frau Klose – was Sie hier getan haben, ist eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Gutachterauswahl. Das kann rechtliche Folgen haben.
„Und die Fragestellung war natürlich anders formuliert als hier. Wir hatten die Fragestellung nicht ausformuliert. Wir hatten gesagt – so wie ich mich erinnere – wir wollen ein Gutachten, das sozusagen den Nutzen des Flugplatzes mal beziffert und herausstellt.
Und ausformuliert hieß es dann anders – Frau Klose…“
„Den genauen Titel habe ich jetzt nicht parat (*), kann ihn aber schriftlich (**) nachreichen.
Ich will aber explizit nochmals sagen, dass wir transparent arbeiten und auch die Flughafengesellschaft in der Gruppe präsent ist und insofern ihre Belange immer wieder einbringen kann.“
(*) Macht nichts, tun wir gerne für Sie.
(**) Oh nein – nicht schon wieder!
Hier erlauben wir uns, für den interessierten Leser, eine kleine aber wichtige Hintergrund-Info bzgl. der Umformulierung des GR-Beschlusses:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Wertschöpfung und Bedeutung des Verkehrslandeplatzes für die Stadt Konstanz mit einem ergänzenden Gutachten zu ermitteln.“
Daraus wurde (städtische Umformulierung):
Darstellung volkswirtschaftliche Nutzen für zwei Szenarien:
a) Fortführung Flugbetrieb
b) Einstellung Flugbetrieb und Entwicklung Gewerbegebiet
Also eine willkürliche, dem Gemeinderats-Beschluss zuwiderlaufende Aufgabenstellung!
Kernaussage
Basierend auf dieser neuen Aufgabenstellung soll das befürwortende Flugplatzgutachten in ein Kontra-Gutachten umgestrickt werden. Nicht die Zukunftschancen des Platzes stehen im Fokus, sondern der IST-Zustand – gegenüber dem theoretischen Bestzustand eines reinen Gewerbegebietes!
Zum Abschluss wollen wir gerne auch noch den Baubürgermeister Herr Langensteiner-Schönborn mit seinem wichtigen Beitrag zu Wort kommen lassen:
„Wir haben schon eine Arbeitsgruppensitzung gehabt, da waren die (*) am Tisch und da gab es keine Diskussionen mehr zum Gutachter selber.
Also von dem her ist es erledigt.“
(*) sogar Herr Dr. Kahnert vom Büro Acocella befand sich in der Arbeitsgruppe.
Sauber gearbeitet Herr Langensteiner-Schönborn!
Autorin: Katrin von Wasenstein, M.A.
Freie Journalistin, Schwerpunkt soziale Medien und kommunale Konflikte mit Bürgerinitiativen. Verheiratet, 3 Kinder, wohnt in Kreuzlingen/Schweiz.
Oh weih geht's dort zu.
Ein Gemeideratsbeschuss wird so umformuliert, dass der Gutachter -statt die mögliche Zukunft des Flugplatzes zu entwickeln- sie die Einstellung Flugbetrieb und Entwicklung als Gewerbegebiet zu untersuchen haben.
Lasst euch das nicht gefallen!
Wer auch immer
– diesen Gutachterauftrag umformuliert hat
– die Gutachter-Ausschreibung betrieben und
– die Gutachter-Auswahl getroffen hat
hat sich verwaltungsrechtlich gesetzwidrig verhalten.
Empfehlung:
1. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen
2. Die abgelehnten Gutachter sollen Klage einreichen
3. Neues Gutachten ablehnen
Ist schon ernüchternd wie es dort zugeht.
Hilflosigkeit auf der ganzen Linie!
Schaut euch mal den Podcast selbst an.
Schon ernüchternd wie die Beteiligten unvorbereitet und hilflos vor sich hin sabbern.