Am 25.11.2016 veröffentlichte die Stadt Konstanz eine Pressemitteilung sowie ein Hochwasserschutzkonzept und Gutachten zur Fauna für den Verkehrslandeplatz. Laut Pressemitteilung würde das Hochwasserschutzkonzept eine Bebauung prinzipiell ermöglichen.
Peter Magulski hat am 01.12.2016 eine erste Stellungnahme zum Hochwasserschutzkonzept an die Konstanzer Bürgermeister sowie die Stadträtinnen und Stadträte versendet. In dieser Stellungnahme wird u.a. auf die Widersprüche der – beiden von der Stadt beauftragten – Gutachter-Büros bezüglich der tatsächlichen Hochwasserausbreitung eingegangen.
Lesen Sie diese Stellungnahme hier im Detail.
Laut Gutachten müsste der Landeplatz um 50 cm aufgefüllt werden.
Und dies auf der Basis einer falschen Datenlage.
Ist dann mit einer Auffüllung von 1,50 m zu rechnen?
Gibt es niemanden, der die Verwaltung vor so einem konstenintensiven Unfug bewahrt?
NACHTRAG:
Auf Seite 7 wurde folgende Aussage getroffen:
"Die Binnenentwässerung kann über die bestehenden Gewässer am Westrand des Gebietes erfolgen".
Auf Seite 10 Punkt 9 ist aber zu lesen:
"Für quantitative Angaben zur Binnenentwässerung sind zu einem späteren Zeitpunkt detaillierte stadthydrologische und siedlungswasserwirtschaftliche Untersuchungen erforderlich".
Was gilt jetzt?