Zum 04.12.2015 wurde die Petition „Pro Konstanzer Flugplatz“ im Konstanzer Rathaus an Oberbürgermeister Uli Burchardt überreicht.
Fotos © Rainer Pflaum / Club der Flieger e.V.
Anlass zur Petition gab im Mai 2015 die Veröffentlichung eines städtischen Gewerbeflächen-Konzepts, welches anhand eines externen Gutachtens die Schließung des ältesten deutschen Verkehrslandeplatzes zugunsten neuer Gewerbeflächen empfahl. Seither konnten mittels Unterschriftenlisten und Online-Formularen insgesamt 11.397 Stimmen für den Erhalt des Flugplatzes gesammelt werden, das notwendige Quorum wurde hiermit um mehr als 34% übertroffen.
Die Vielfalt der Meinungen zum Thema schlug sich zudem in über 2.200 eingegangenen Kommentaren nieder, welche in Auszügen auf dieser Webseite einsehbar sind. Das ursächliche Gewerbeflächen-Konzept bleibt indes auch nach Zeichnungsende der Petition umstritten. Anlässlich der Übergabe nahm OB Burchardt auch darauf Bezug:
„Auch wenn in den Gutachten ein Fehler sein sollte, ist es nicht ein Fehler der Stadt, sondern dann ist es ein Fehler des Gutachters, dafür gibt es Gutachter.
Und das Wesen des Gutachters ist, dass er für das geradestehen muss, was er geschrieben hat und wenn da was nicht stimmt, dann soll der Gutachter bitte dafür geradestehen.“
Wir begrüßen ausdrücklich, dass damit nun auch öffentlich Fehler im Gutachten in Erwägung gezogen werden.
Autor: Simon Wippich
IT-Teamleiter und Mitglied im Arbeitskreis Luftverkehr Konstanz e.V.
Sofern das angeführte Zitat
„Auch wenn in den Gutachten ein Fehler sein sollte, ist es nicht ein Fehler der Stadt, sondern dann ist es ein Fehler des Gutachters, dafür gibt es Gutachter.
Und das Wesen des Gutachters ist, dass er für das geradestehen muss, was er geschrieben hat und wenn da was nicht stimmt, dann soll der Gutachter bitte dafür geradestehen.“
richtig ist, ist es ein Armutszeugnis.
Begründung:
1. Die Stadt wurde auf Fehler im Gutachten hingewiesen, als Auftraggeber des Gutachtens ist es ihre Aufgabe diesen Fehlern nachzugehen. Es wird schließlich dafür bezahlt.
2. Die Stadt macht demnach also "was sie will", egal ob ein Gutachten wissentlich fehlerhaft ist oder nicht. "Geradestehen" soll dafür dann schließlich der Gutachter, die Stadt hält sich nachher offensichtlich raus.
3. Wenn jetzt schon von "geradestehen" geredet wird, scheint die Entscheidung wohl schon von vornherein klar und die großartige Anhörung der Bürger eine Farce.
Was an einem Gutachten nicht stimmen könnte: darüber sollte sich die Stadt im eigenen Interesse schon Gedanken machen. Ein Gutachten kann ja "gut", "weniger gut" oder sogar "ungünstig" ausfallen. In der Zielrichtung eines Gutachten-Auftraggebers ist allerdings in der Regel – betrifft nicht nur Konstanz – bereits einiges aufgelistet, wie es sich der Auftraggeber denn so vorstellt, da er ja bereits eine "Vorstellung" haben sollte, warum er ein Gutachten anfordert. Es ist einfach so – und grundsätzlich nicht mal kritisch anzumerken. Umgekehrt gilt selbstverständlich auch, dass Gutachten-Gegner ihrerseits besonders auf Gründe verweisen, die ihre andere Argumentation stützen sollen. Auch da ohne Kritik.
In der Tat gibt es zu einem "Jahrhundertentscheid" (es ist einer – jawohl!), der die Schliessung eines Flugfeldes in Wirklichkeit für eine Stadt bedeuten könnte, eine Fülle differenzierter Argumente "dafür oder dagegen", dass selbst der beste Gutachter – sollte es ihn geben! – nicht alles Positive/Negative erfassen könnte. Also muss ein Gutachten per se schon "ziemlich vage" bleiben. In den seltensten Fällen spricht sich ein Gutachten jedoch "nicht sehr vehement" gegen die Intentionen eines Auftraggebers aus. Dabei ist die Richtigkeit eines Gutachtens jedoch noch lange nicht bestätigt.
So können mitunter Argumente gegen das Ergebnis eines Gutachtens in diesem oder jenen Fall derart überzeugend sein, dass ein Gutachten mindestens aus der Sicht der Gegner in sich zusammenfallen sollte. Hier sind es 11'397 Stimmen aus Stadt und Land, die unterschriftlich für einen Erhalt des Flugplatzes plädieren und entsprechend argumentieren.
Dabei versteht es sich von selbst, dass sich in diesem vielstimmigen Chor sehr unterschiedliche Beweggründe verbergen. Stimmen, die jedoch insgesamt eine gleiche, eben andere Zielsetzung anstreben, als es im Gutachten ausgedrückt wird.
Für mich persönlich gilt konkret: "Historisches" ist im Prinzip nicht einfach weg zu werfen. Dies ist gedanklich kein "Retro", sondern bedeutet im Kern (in Konstanz z.B. verschwanden eines Tages fast alle Stadttürme!), dass nicht immer "Zeitgeist" die Geschicke einer Stadt positiv zu beflügeln vermag, wenn andererseits dadurch etwas für immer verloren geht (was sicherlich beim "Flugfeld" so sein wird).
Diese vorerst aus historischer Sicht zu hinterfragende Argumentation schliesst nun allerdings auch ein – oder sollte es mindestens! – , dass gleichzeitig zu erörtern wäre, wie es denn bei einem Erhalt des Flugplatzes "Konstanz EDTZ" mit einer "Neuinterpretation von Möglichkeiten" bestellt ist, um dem Landeplatz ein erneuertes, moderneres Image zu verpassen, das in der Zielrichtung verschiedenen "Institutionen" von Wirtschaft, Gewerbe, Polizei, Behörden allgemein, Tourismus/Kongresshaus, Hochschulen, Privatleuten, Flugvereinigungen, etc., um nur einige der möglichen Interessengebiete zu nennen, zukünftig sinnvoll dienen kann.
Was das besonders für die Flughafen-Gesellschaft Konstanz mbH im Einzelnen bedeutet, ist ebenso zu hinterfragen. Genauer: Steht sie noch fest hinter dem "Flughafen"? Wenn ja, so müsste nun besonders von dieser Seite ein "überzeugendes Kontrastprogramm" – quasi ein "Gegengutachten" – vorgelegt werden, wie ein "etwaiger, zukunftsgerichteter, sinnvoller Ausbau" – ohne einen solchen geht es wohl nicht – positiv auf städtische Belange heute und besonders zukünftig einwirken könnte. Konstanz dem Himmel so nah? Ist schon eine lohnende Perspektive – nicht nur historisch gesehen!
.